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komplette Architektendienstleistungen:


Wir erledigen selbstverständlich alle üblichen Architektenleistungen, wie sie auch in der Honorarordnung für Architekten beschrieben sind.

Dies wären grob skizziert:

  • Aufnahme aller für die geplante Baumaßnahme notwendigen Randbedingungen
  • Erstellung von Vorentwürfen zur weiteren Entschlußfindung
  • Erstellung des Entwurfes, der zur Ausführung kommen soll
  • Erstellung des Bauantrages inklusive Koordination mit anderen Fachingenieuren, insbesondere der Statik
  • Erstellung der Ausführungsplanung, dies beinhaltet technische Zeichnungen, textliche Beschreibungen und Terminpläne
  • Vorbereiten der Vergabe durch Erstellen von Ausschreibungen
  • Mitwirkung bei der Vergabe durch Einholen von Angeboten und deren Wertung
  • Durchführen der Bauüberwachung (Bauleitung)
Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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