Wir erledigen selbstverständlich alle üblichen Architektenleistungen, wie sie auch in der Honorarordnung für Architekten beschrieben sind.
Dies wären grob skizziert:
- Aufnahme aller für die geplante Baumaßnahme notwendigen Randbedingungen
- Erstellung von Vorentwürfen zur weiteren Entschlußfindung
- Erstellung des Entwurfes, der zur Ausführung kommen soll
- Erstellung des Bauantrages inklusive Koordination mit anderen Fachingenieuren, insbesondere der Statik
- Erstellung der Ausführungsplanung, dies beinhaltet technische Zeichnungen, textliche Beschreibungen und Terminpläne
- Vorbereiten der Vergabe durch Erstellen von Ausschreibungen
- Mitwirkung bei der Vergabe durch Einholen von Angeboten und deren Wertung
- Durchführen der Bauüberwachung (Bauleitung)
Bei Fragen hierzu nehmen Sie bitte
Kontakt mit uns auf.