Seit 01.Juli 1998 ist die Baustellenverordnung in Kraft. Die Baustellenverordnung überträgt dem Bauherrn einen großen Teil der Verantwortung für die Sicherheit der Baustelle. Er wird in dem Gesetz ausdrücklich verpflichtet, die Koordination von sicherheitsrelevanten Maßnahmen vorzunehmen. Fühlt er sich nicht dazu in der Lage, kann er diese Aufgaben einem Koordinator übergeben.
Wir sind für die Übernahme der Sicherheits- und Gesundheitskoordination geschult und können hier im Auftrage des Bauherrn tätig werden, sprechen Sie uns hierzu an oder benutzen Sie unser vorbereitetes
Kontaktformular.